Antrag 12/2023
BÜRGERFORUM Antrag 12/2023
Antrag betreffend Übertragung von Sitzungen per Live-Stream
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
wir bitten Sie, nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu setzen.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden ab dem 01.09.2023 per Live- Stream über das Internet übertragen.
Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses werden ab dem 01.09.2023 per Live-Stream über das Internet übertragen.
Der Magistrat wird beauftragt, die technischen Voraussetzungen für eine Übertragung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sowie des Haupt- und Finanzausschusses per Live-Stream über das Internet bis zum 01.09.2023 sicherzustellen.
Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen - im Zweifelsfall mithilfe der ekom21 -, dass bei der Übertragung von Stadtverordnetenversammlungen und Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses über das Internet auch Datenschutz und Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, um die Privatsphäre der Teilnehmer zu schützen und Missbrauch zu verhindern.
Begründung:
1. Schaffung von Transparenz
Die Übertragung der Stadtverordnetenversammlung sowie der Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses ermöglicht den Bürgern, die Sitzungen live oder zu einem späteren Zeitpunkt anzusehen. Dies fördert die Transparenz und ermöglicht den Bürgern einen direkten Einblick in die politischen Prozesse und Entscheidungen.
2. Bürgerbeteiligung
Durch die Online-Übertragung können mehr Menschen an den Diskussionen und Entscheidungsprozessen teilhaben, unabhängig von ihrem Standort oder ihrer Mobilität. Dies erleichtert die Bürgerbeteiligung und ermöglicht es einer breiteren Öffentlichkeit, sich über wichtige Themen zu informieren und Meinungen zu äußern.
3. Zugänglichkeit
Die Übertragung der Versammlungen ins Internet macht sie für Menschen mit Behinderungen zugänglicher. Der Zugang für die interessierten Bürger ist niederschwellig, man muss sich nicht der besonderen Atmosphäre des Sitzungsraums aussetzen und kann sich einwählen wie und wann man möchte.
4. Zeitersparnis
Durch die Möglichkeit, die Sitzungen online anzusehen, sparen die Bürger Zeit und Aufwand, um persönlich an den Versammlungen teilzunehmen. Dies kann besonders für Berufstätige, Eltern oder Menschen mit anderen Verpflichtungen von Vorteil sein, die Schwierigkeiten haben, physisch an den Sitzungen teilzunehmen.
5. Archivierung, Dokumentation und Nachverfolgung
Die Online-Übertragung ermöglicht es, vergangene Sitzungen aufzuzeichnen und zu archivieren. Dies erleichtert die Nachverfolgung von Entscheidungen und den Zugriff auf Informationen aus früheren Sitzungen.
6. Berichterstattung
Eine Übertragung und Aufzeichnung der Sitzungen schafft eine Unabhängigkeit von der rudimentären Berichterstattung der lokalen Presse und den zum Teil wenig aussagekräftigen Protokollen der Sitzungen
Andere Kommunalverwaltungen in den Landkreisen Gießen und Marburg übertragen ihre Sitzungen seit längerer Zeit mit Erfolg. Auch ist dieses Angebot als ein Baustein auf dem Weg zur angestrebten Digitalisierung der Kommunalverwaltung und ihrer Politik zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Stumpf
Fraktionsvorsitzende